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NRW-Stipendium des Landes NRW (300 Euro monatlich bzw. 3.600 Euro/Jahr)

Das Förderprogramm für Studierende besteht aus einer finanziellen Förderung und einer ideellen Förderung. Die Stipendien werden aufgrund sehr guter Studienleistung (bei StudienanfängerInnen aufgrund sehr guter Schulleistungen) vergeben.

  • Finanzielle Förderung:
    Die Stipendien betragen 300 Euro monatlich (also 3.600 €/Jahr)
    Ein Anteil des Stipendiums in Höhe von 150,- Euro monatlich wird als Studiengeld (insbesondere Literaturbeschaffung, Arbeitsmaterialien oder Kongressbesuche) vergeben.
  • Ideelle Förderung:
    Neben der finanziellen Förderung bietet der Studienförderfonds Siegen e. V. auch Angebote, die zur Persönlichkeitsentwicklung und Berufs- bzw. Jobfindung der Stipendiaten beitragen. Dies ist die ideelle Förderung. Sie umfasst kulturelle Veranstaltungen, Firmenbesichtigungen, Fachvorträge, Bewerbungstrainings, Unternehmergespräche, Ausflüge, Stipendiatentreffen und ähnliches.

 

Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Vergabe des NRW-Stipendienprogrammes!


I. Voraussetzungen für eine Bewerbung

  • Gefördert werden Studierende, wenn sie glaubhaft darlegen können, dass ihr bisheriger Werdegang besondere Leistungen im Studium erwarten lässt. Die Bewilligung erfolgt nach rein leistungsabhängigen Kriterien, eine Überprüfung der Einkommensverhältnisse findet nicht statt.
  • Bewerben können sich Studierende, die an der Universität Siegen im Erststudium bis zum ersten konsekutiven Masterabschluss eingeschrieben sind. Sofern die Bewerberin/der Bewerber in einem konsekutiven Masterstudiengang eingeschrieben ist, muss das Bachelorstudium bis zum Ende des siebten Fachsemesters abgeschlossen worden sein.
  • Stipendien können NICHT an Studierende im Zweitstudium vergeben werden. Sie können sich in diesem Fall jedoch um ein Deutschlandstipendium bewerben.

 

II. Voraussetzung für die Bewilligung

  • Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderung sind überdurchschnittlich gute Studienleistungen, sofern eine Bewerbung im laufenden Studium erfolgt. Bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern werden die Note der Hochschulzugangsberechtigung sowie die Note eines eventuellen Berufsabschlusses berücksichtigt. Der bisherige Werdegang der Bewerberin/des Bewerbers muss darauf schließen lassen, dass gute Leistungen im Studium zu erwarten sind.
  • Bei der Auswahl werden neben den Noten ein Fachgutachten und ggf. eine Stellungnahme/ein Gesprächsprotokoll aufgrund eines Gesprächs mit einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer mit ausgewertet.

 

III. Antragstellung

  • Ihre Bewerbung erfolgt über: das Online-Bewerbungsformular (nur aktiv während der Bewerberphase). Dem Antrag sind weitere Unterlagen beizufügen. (Informationen zur Bewerbung! application information!)
  • Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium an, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtspflicht besteht während des Empfangs des Stipendiums fort.
  • Die Benachrichtigung über die Bewilligung/Nichtbewilligung des Stipendiums erfolgt schriftlich ohne weitere Angabe von Gründen durch die Rektorin/den Rektor.

 

IV. Berichtspflicht

  • Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben spätestens vier Wochen vor Ablauf des Förderungszeitraums einen Bericht vorzulegen, in dem sie die Fortschritte im Studium darlegen. Die Überprüfung der Leistungen findet anhand einer Aufstellung über die erbrachten Leistungen und die erzielten Ergebnisse statt. Diese ist mit dem Bericht einzureichen.

 

V. Dauer der Bewilligung, Höhe des Stipendiums

  • Die Stipendien werden jeweils für 2 Semester bewilligt. Grundsätzlich erfolgt die Förderung nur innerhalb der Regelstudienzeit, in begründeten Ausnahmefällen kann sie ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden.
  • Wenn im Rahmen des Studiums Auslandsaufenthalte stattfinden, erfolgt die Fortzahlung des Stipendiums in gleicher Höhe. Verlängert sich die Dauer des Studiums durch den Auslandsaufenthalt, so kann eine Verlängerung um höchstens zwei Semester beantragt werden.
  • Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich € 300,-. Ein Anteil des Stipendiums in Höhe von 150,- Euro monatlich wird jeweils als Studiengeld (insbesondere Literaturbeschaffung, Arbeitsmaterialien oder Kongressbesuche) vergeben. 
  • Das Stipendium wird einkommensunabhängig vergeben.
  • Die Stipendiatin/der Stipendiat darf im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten Gegenleistung oder einer Arbeitnehmerleistung verpflichtet werden. Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis

 

VI. Fortsetzung der Förderung

  • Auf Antrag der Stipendiatin/des Stipendiaten ist zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes über eine Fortsetzung der Förderung zu entscheiden. Die Fortsetzung der Förderung setzt die fortbestehende Verfügbarkeit von Stipendienmitteln  voraus. Sie erfolgt auf der Grundlage einer Überprüfung der während der Förderung erbrachten Leistungen.
  • Die Fortsetzung der Förderung erfolgt für jeweils ein Jahr.
  • Fortsetzungen der Förderung sind maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit möglich.

 

VII. Einstellen der Förderung bei Nichterfüllung der Förderkriterien

  • Sofern eine Stipendiatin/ein Stipendiat die Kriterien, die Grundlage der Bewilligung des Stipendiums war, nicht erfüllt, wird die Fortzahlung des Stipendiums beendet. Die Bewilligung kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass die Angaben in den Antragsunterlagen unrichtig sind oder die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden.
  • Schließt oder bricht die Stipendiatin/der Stipendiat ihr/sein Erststudium vor Ende des bewilligten Förderzeitraumes ab, so endet die Förderung zum Ende des Monats, in dem das Erststudium abgeschlossen bzw. abgebrochen wurde.
  • Der/die Stipendiat/in verpflichtet sich, alle Veränderungen die für die Gewährung des Stipendiums von Bedeutung sind, unverzüglich mitzuteilen.


VIII. Mitteilung an das BAföG-Amt

  • Falls Sie ein Stipendium erhalten und gleichzeitig einen Förderantrag an das BAföG-Amt gestellt haben oder stellen wollen, verpflichten Sie sich, dem BAföG-Amt mitzuteilen, dass Sie ein Stipendium erhalten. I. d. R. werden Leistungsstipendien bis zu 300 Euro nicht auf Ihre Förderung nach dem BAföG angerechnet.


IX. Einverständniserklärung

  • Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten vom Studienförderfonds Siegen e. V. zum Zweck der Auswahl verarbeitet und an die im Rahmen des Auswahlverfahrens beteiligten Personen weitergeleitet werden.
  • Die Universität Siegen ist laut Mitteilungsverordnung dazu verpflichtet, die Zahlung Ihrem Finanzamt mitzuteilen. Hierfür müssen Sie der Hochschule die dafür notwendigen Daten (Finanzamt/Steuernummer) mitteilen.