Stipendium des Studienförderfonds Siegen e.V. (Höhe 1.250 Euro pro Semester bzw. 2.500 Euro/Jahr)
Das Förderprogramm für Studierende besteht aus einer finanziellen Förderung, einer ideellen Förderung sowie der Perspektive, nach dem Jahr der finanziellen Förderung, in ein studentisches Hilfskraft-Verhältnis überführt zu werden. Stipendien werden neben der Qualifikation wegen einer finanziellen Bedürftigkeit vergeben.
- Finanzielle Förderung:
Die Stipendien des Studienförderfonds betragen grundsätzlich 2.500 Euro pro Jahr.
Ein Anteil des Stipendiums in Höhe von 150,- Euro monatlich wird als Studiengeld (insbesondere Literaturbeschaffung, Arbeitsmaterialien oder Kongressbesuche) vergeben.
- Ideelle Förderung:
Neben der finanziellen Förderung bietet der Studienförderfonds Siegen e. V. auch Angebote, die zur Persönlichkeitsentwicklung und Berufs- bzw. Jobfindung der Stipendiaten beitragen. Dies ist die ideelle Förderung. Sie umfasst kulturelle Veranstaltungen, Firmenbesichtigungen, Fachvorträge, Bewerbungstrainings, Unternehmergespräche, Ausflüge, Stipendiatentreffen und ähnliches.
- Studienförderliche Beschäftigung:
Weiterhin wird die Perspektive in Aussicht gestellt, nach dem Jahr der finanziellen Förderung, in ein studentisches Hilfskraft-Verhältnis überführt zu werden.
Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Vergabe!
Voraussetzung für die Bewerbung
- Bewerben können sich deutsche und ausländische Studierende, die an der Universität Siegen eingeschrieben sind. Voraussetzung für die vermögensabhängige Begabtenförderung ist die BAföG-Berechtigung (BAföG-Bescheinigung, dass Sie kein BAföG erhalten bzw. wie viel BAföG Sie erhalten) und eine mindestens durchschnittlich gute Studienleistung.
Auswahlverfahren
- Der Studienförderfonds Siegen e.V. nimmt die Bewerbungen entgegen und prüft diese zunächst auf formale Richtigkeit.
Eine Vermögensabhängige Förderung wird durch den Vereinsvorstand beschlossen. Vorhergehende Auswahlgespräche sind möglich.
Stipendienhöhe
- Die Stipendien des Studienförderfonds betragen grundsätzlich 2.500 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird in zwei Teilbeträgen à 1.250 € pro Semester zu Semesterbeginn direkt auf das Konto des Stipendiaten/der Stipendiatin gezahlt. Ein Anteil des Stipendiums in Höhe von 150,- Euro monatlich wird jeweils als Studiengeld (insbesondere Literaturbeschaffung, Arbeitsmaterialien oder Kongressbesuche) vergeben.
- Eine Verlängerung des Stipendiums ist nur im Ausnahmefall möglich. Angestrebt wird die anschließende Vermittlung in SHK-Jobs innerhalb und außerhalb der Universität.
Antragstellung
- Ihre Bewerbung erfolgt über: das Online-Bewerbungsformular (nur aktiv während der Bewerberphase). Dem Antrag sind weitere Unterlagen beizufügen. ( Informationen zur Bewerbung! application information!)
- Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium an, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtspflicht besteht während des Empfangs des Stipendiums fort.
- Die Benachrichtigung über die Bewilligung/Nichtbewilligung des Stipendiums erfolgt schriftlich ohne weitere Angabe von Gründen durch die Rektorin/den Rektor.
Berichtspflicht
- Die Stipendiaten und Stipendiatinnen unterliegen einer Berichtspflicht zum Ende eines jeden Semesters. In diesem Bericht sind die Fortschritte im Studium darzulegen.
Abbruch der Förderung bei Nichterfüllung der Förderkriterien
- Sofern ein/e Stipendiat/in die Kriterien, die Grundlage der Bewilligung eines Stipendiums waren, nicht erfüllt, wird die Förderung zum Ende des laufenden Semesters abgebrochen.
- Der/die Stipendiat/in verpflichtet sich dem Studienförderfonds Siegen e.V. gegenüber, derartige Änderungen der persönlichen und finanziellen Situation der Geschäftsstelle des Studienförderfonds Siegen e.V. mitzuteilen.
Mitteilung an das BAföG-Amt
- Falls Sie ein Stipendium erhalten und gleichzeitig einen Förderantrag an das BAföG-Amt gestellt haben oder stellen wollen, verpflichten Sie sich, dem BAföG-Amt mitzuteilen, dass Sie ein Stipendium erhalten.